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Stiftungssatzung Drucken E-Mail
In der Stiftungssatzung sind der Zweck, die Struktur und das Vermögen der Stiftung offiziell geregelt.  Diese Satzung ist durch den Stadtrat der Stadt Wilsdruff genehmigt und ist am 08.09.2002 durch die Stifter und Mitglieder des Stiftungsrates unterzeichnet worden.
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Zur allgemeinen Einsicht steht diese Ihnen zum Download im PDF-Format zur Verfügung:
 
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